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Dagegen (Sonstiges)

patrahn, Gelsenkirchen, Mittwoch, 24.06.2020, 09:28 (vor 2106 Tagen) @ Paolo

4.900,00 € dürftest du aber behalten (zumindest im SGB XII da hat jede Person Schonvermögen von 5,000 €).

Im SGB II richtet sich das nach vollendeten Lebensjahren. 150,00 € pro Lebensjahr. Bei einem 50-jährigen wären das 7.500,00 €.

Das würde ich jetzt nicht als finanziell ruiniert ansehen und ich finde es richtig, dass die Solidargemeinschaft erst einspringt wenn die Selbsthilfe ausgeschöpft ist.


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