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Palmer und Kekulé fordern „Strategiewechsel“ (Corona)

Basti Van Basten, Romania, Freitag, 24.04.2020, 19:53 (vor 2339 Tagen) @ huisclos

Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke schon, dass man aufgrund des Infektionsschutzesgesetzes die Freiheit einer Person oder eine Personengruppe einschränken darf, um damit die körperliche Unversehrtheit anderer zu schützen.


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