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Die Rassismuskeule (BVB)

Litze, Montag, 23.07.2018, 23:43 (vor 2105 Tagen) @ Burgsmüller84

Jemanden zu Unrecht als Rassisten zu bezeichnen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.


Nur mal dazu: auch das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Man sollte sich nur nicht über Konsequenzen wundern. Wenn es als Beleidigung gedacht war (ohne Belege), kann man sich juristisch dagegen wehren. Wenn es jedoch eine politische Einschätzung ist, hilft keine Klage. Grindel kann Özil z.B. nicht für die Einschätzung belangen, dass er Özils Einschätzung nach ein Rassist ist, zumal er Belege dafür nennt.

Was Meinungsfreiheit nicht ist: Schutz vor Kritik anderer. Deine Meinungsfreiheit schränkt meine nicht ein und umgekehrt.

Ich stimme Dir zu, dass meine Aussage in der Pauschalität falsch ist. Es wäre eine Abwägung vorzunehmen.

Auf der einen Seite ist die Aussage geeignet, das Ansehen von Herrn Grindelin der Öffentlichkeit herabzusetzen. Sie kann zu einer Existenz gefährdenden Bedrohung werden.

Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass sich Herr Grindel zu Themen wie Islamisierung und Multikulti in der Vergangenheit öffentlich geäußert hat und er daher auch scharfe Reaktionen hinnehmen muss.

Ich denke, dass Du Recht hast, und ein Gericht bei dieser Abwägung zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Äußerungen von Herrn Özil noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.


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