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Die Rassismuskeule (BVB)

Burgsmüller84, Montag, 23.07.2018, 22:58 (vor 2933 Tagen) @ Litze

Jemanden zu Unrecht als Rassisten zu bezeichnen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Nur mal dazu: auch das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Man sollte sich nur nicht über Konsequenzen wundern. Wenn es als Beleidigung gedacht war (ohne Belege), kann man sich juristisch dagegen wehren. Wenn es jedoch eine politische Einschätzung ist, hilft keine Klage. Grindel kann Özil z.B. nicht für die Einschätzung belangen, dass er Özils Einschätzung nach ein Rassist ist, zumal er Belege dafür nennt.

Was Meinungsfreiheit nicht ist: Schutz vor Kritik anderer. Deine Meinungsfreiheit schränkt meine nicht ein und umgekehrt.


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