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Der Umbruch stockt: BVB wird seine Spieler nicht los (BVB)

Chappi1991, Mittwoch, 13.06.2018, 11:42 (vor 2116 Tagen) @ Klopfer

Damit fällt jeder Transfer ins neue Geschäftsjahr, unabhängig davon, wann die Einigung verkündet wurde. Vorausgesetzt natürlich, das Geschäftsjahr beginnt am 1.7. - was zumindest beim BVB der Fall ist.

Wirtschaftlich fallen Abgänge, die vor dem 1. Juli unterzeichnet werden, ins alte Geschäftsjahr. Die gesamte Ablöse (ohne Nachschläge) wird das alte GJ gebucht und der Anteil der Ablöse, der über oder unter dem Buchwert liegt, wird im alten GJ als Ergebnis gebucht.

Bei den Zugängen spielt es keine Rolle, wann der Transfer besiegelt wird, weil es eine ergebnisneutrale Bilanzverlängerung ist, und die ergebnisrelevante Abschreibung erst im neuen GJ beginnt.


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