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"Failed State NRW" - Ralf Jäger - Tacheles (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 10.01.2017, 22:27 (vor 2624 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Verurteilt muss auch sicher nicht sein, Stichwort U-Haft. Aber man kann sicherlich anordnen, dass jemand eine Stadt oder einen Bezirk nicht verlassen darf und eine Zuwiderhandlung als Straftat klassifizieren, die dann auch wiederum Haft rechtfertigen könnte.

Auch an die Verhängung von U-Haft sind in Deutschland massive Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel muss wohl der Verdacht auf eine durchaus massive Straftat vorliegen, Sozialhilfebetrug beispielsweise reicht wohl nur in Ausnahmefällen. Zudem müssen Flucht-, Verdunkelungs- oder eine konkrete Wiederholungsgefahr gegeben sein.


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