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"Failed State NRW" - Ralf Jäger - Tacheles (Sonstiges)

DreiEckeneinElfer, Dienstag, 10.01.2017, 22:18 (vor 2624 Tagen) @ Ulrich

14 Identitäten, Sozialbetrug, Drogengeschäfte, abgelehntes Asylverfahren...


Beweisbar war wohl nur der Betrug. Drogengeschäfte konnte man ihm nicht nachweisen, ein abgelehntes Asylverfahren ist strafrechtlich nicht zu ahnden.


Finde in der Summe reicht sowas im konkreten Beispiel aus um Leute festzusetzen bis:

- ihnen einfällt wer sie wirklich sind
- Ihr Heimatland sie ggf wieder aufnimmt

Das soll bitte kein Guantanamo sein, aber eine alte Kaserne (satt zu essen, medizinische Versorgung, TV und WLAN, normale westliche Standards. 3 Monate Grundausbildung in den 90ern fanden ja auch im 8er Zimmer statt...) mit hohem Zaun und Zutrittsregelung sollte sich für diese paar hundert/tausend Kandidaten doch wohl finden lassen.


Rein rechtlich im Augenblick nicht umzusetzen. Man darf abgelehnte Asylbewerber die ausreisepflichtig sind im Augenblick wohl nur dann in Gewahrsam nehmen wenn man davon ausgehen kann sie im nächsten Vierteljahr abschieben zu können. Zwar kann dieses Abschiebegewahrsam auf maximal 18 Monate verlängert werden, aber nur wenn sich die ursprünglich zeitnah geplante Abschiebung verzögert.

Mittlerweile ist eine Gesetzesänderung geplant die es ermöglicht dieses Abschiebegewahrsam deutlich zu verlängern. Es ist aber vermutlich keine leichte Aufgabe das ganze so zu formulieren dass es wirklich rechtssicher ist. Es könnte verfassungsrechtlich durchaus problematisch sein jemanden zu internieren der nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.


Verurteilt muss auch sicher nicht sein, Stichwort U-Haft. Aber man kann sicherlich anordnen, dass jemand eine Stadt oder einen Bezirk nicht verlassen darf und eine Zuwiderhandlung als Straftat klassifizieren, die dann auch wiederum Haft rechtfertigen könnte.


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