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"Failed State NRW" - Ralf Jäger - Tacheles (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 10.01.2017, 21:55 (vor 2624 Tagen) @ Kulibi77

Das Land kann eine Abschiebanordnung erlassen, wie es das Ausländeramt in Kleve auch beantragt hat, dann kann die Person bis zu 18 Monate in Abschiebehaft bleiben. Das Innenministerium wollte diese Anordnung nicht erlassen.

So wie ich das verstanden habe und wie sich auch Innenminister de Maizière heute im Radio geäußert hat ist die aktuelle Rechtslage dass eine ausreisepflichtige Person nur dann in Abschiebehaft genommen werden kann wenn man davon ausgehen kann sie in den nächsten drei Monaten abschieben kann. Wenn sich die Abschiebung dann aber verzögert kann die Haft wohl auf maximal 18 Monate verlängert werden.


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