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Exklusiv! BVB-Wahlausschuss kritisiert Präsident Lunow scharf "Wünschen uns transparentes Verhalten" (BVB)

Habakuk, OWL, Montag, 18.08.2025, 19:24 (vor 124 Tagen) @ uwelito

Wir kennen die Argumente aus dem Gutachten leider nicht, aber für mich spricht der Wortlaut der Satzung dafür, dass mehrere Kandidaten je Posten vorgeschlagen werden können, aber nicht müssen. Denn auch wenn nur ein Kandidat je Posten vorgeschlagen wird, handelt es sich aufgrund mehrerer Posten im Plural um „Kandidaten“. Es können aber auch mehrere Kandidaten je Posten vorgeschlagen werden, oder wo genau verbietet das die Satzung? Diese Argumentation würde ich gerne einmal lesen können.


Ich bin vollkommen mit dir einer Meinung. Es ist genau diese Unklarheit, die eben nicht dazu führen sollte, dass man einen grundsätzlich geeigneten Kandidaten zumindest für den ersten Wahlgang nicht zulässt. Normalerweise kann doch bei einer solchen Unklarheit nichts anderes herauskommen, als dass man diese einräumt und deshalb der MV als höchstem Organ des e.V. die Entscheidungshoheit in Form einer direkten Abstimmung ermöglicht, bei der beide Kandidaten in absoluter Chancengleichheit antreten können.

Genau. Wäre mit der Formulierung gemeint, dass nur ein einziger Kandidat zur Wahl zugelassen werden darf, dann hätte da ja auch stehen müssen, nach welchen Kriterien dieser eine Kandidat ausgewählt werden soll, wenn es zwei geeignete Kandidaten gibt. Das Vorschlagen zweier Kandidaten verstößt im Übrigen gegen keinerlei in Regel der Satzung.


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