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Exklusiv! BVB-Wahlausschuss kritisiert Präsident Lunow scharf "Wünschen uns transparentes Verhalten" (BVB)

Conny Kramer, Lünen, Montag, 18.08.2025, 15:36 (vor 124 Tagen) @ markus

Darauf, dass die Version mit "genau einem" Kandidaten gemeint ist, weisen auch die Regelungen zur Vorstandswahl (§17 Absatz 5 - Veränderter Vorschlag im 2. Wahlgang etc.) hin, bei denen zwar nicht explizit von dem "genau einem" Kandidaten gesprochen wird, die aber so eigentlich gar keinen Sinn machen bzw. notwendig wären wenn es ein normales Wahlprozedere mit mehreren Kandidaten gäbe.


Warum genau? Genauso wie die Mitglieder einen einzigen Kandidaten im ersten Wahlgang durchfallen lassen können, können sie doch auch zwei oder noch mehr Kandidaten durchfallen lassen. Ich sehe nicht, dass dies ausschließlich nur bei einem einzigen passieren kann.

Bei einem "normalen Wahlprozedere" mit mehreren Kandidaten wird ja nicht pro Kandidat ja/nein gestimmt sondern eine Stimme für einen Kandidaten abgegeben. Wenn es im 1. Wahlgang keine Mehrheit für einen Kandidaten gäbe, würde der mit den wenigsten Stimmen in der nächsten Runde ausscheiden, oder so. Dass die Versammlung alle Kandidaten durchfallen lässt (z.B. durch Enthaltung) wäre schon ein extrem pathologischer Fall. Zudem, worin soll denn die Änderung im 2. Wahlgang dann noch bestehen, wenn schon alle Kandidaten im 1. Wahlgang angetreten sind?


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