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Exklusiv! BVB-Wahlausschuss kritisiert Präsident Lunow scharf "Wünschen uns transparentes Verhalten" (BVB)

markus, Montag, 18.08.2025, 16:22 (vor 124 Tagen) @ Salamander.329


Wenn die Satzung aber tatsächlich nur einen Kandidaten je Posten zulässt, kann bei zwei geeigneten Kandidaten ja nur geschaut werden, wer geeigneter ist. Der andere fällt dann als weniger geeignet hinten rüber.


Wie würde man das denn aus deiner Sicht genau beurteilen? Also wirklich offen gefragt

Da die Satzung keine Kriterien festlegt, kann das nur nach subjektiven Maßstäben beurteilt werden. Da bin ich raus. Die Satzung mit dem vorgeschalteten Ausschuss halte ich für Mumpitz. Und die Auslegung, dass nur ein Kandidat vorgeschlagen werden kann, ebenso. Aber ich kenne das Gutachten und die Argumente nicht.


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