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Exklusiv! BVB-Wahlausschuss kritisiert Präsident Lunow scharf "Wünschen uns transparentes Verhalten" (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Montag, 18.08.2025, 15:32 (vor 174 Tagen) @ gellendorf

Eine hybride Versammlung dürfte gem. § 32 II BGB seit 2023 auch ohne Regelung in der Satzung möglich sein. Sie muss bei der Einladung allerdings entsprechend berücksichtigt werden.

Laut BGB ist das möglich, aber trotzdem widerspricht das der aktuellen Satzung. Vor allem die Abstimmungsvorgaben.

Mein Vorschlag wäre:

Lasst uns Watzke gem. § 17 b der Satzung zum Ehrenpräsidenten wählrn,
(würde lebendlänglich gelten)
Das befriedigt sicherlich ausreichend seine Eitelkeit.

Darf er laut Satzung nicht.

Als Präsident wünsche ich mir eine andere Persönlichkeit.

Ich mir auch, aber leider will die KGaA wohl das nicht.

Gruß

CHS


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