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Betriebserlaubnis (Spieltage)

markus, Donnerstag, 02.03.2023, 17:13 (vor 1071 Tagen) @ MarcBVB

Vorab: Ich mache kein Verwaltungsrecht. Aber imho muss man hier zwei Dinge trennen, die Durchführung auf dem Betriebsgelände des BVB und die Anreise. Die BezReg könnte insbesondere dann eine Genehmigung widerrufen, wenn sich rechtliche Probleme ergeben, die unmittelbar aus der Veranstaltung herrühren (zu viele Zuschauer, Tribüne nicht standsicher, etc. pp).

Hier würde ich dann eher die Ordnungsbehörde/Polizei als maßgeblich sehen, die bei einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Veranstaltung absagen können. Und das könnte (!) auch dann geschehen, wenn man für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht garantieren möchte.

Danke, finde ich in der Tat auch interessant.


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