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Balin, Donnerstag, 02.03.2023, 10:51 (vor 1243 Tagen) @ klsch

Nichtsdestotrotz kann eine Aufsichtsbehörde wie die BezReg eine Absage anordnen. Die Frage ist dann, wer für die anfallenden Kosten aufkommt. Und da könnte Saschas Gedankengang dann sehr juristisch betrachtet werden.


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