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PePopp, Donnerstag, 22.09.2022, 00:41 (vor 582 Tagen) @ micha87
bearbeitet von PePopp, Donnerstag, 22.09.2022, 00:48

Eine Arbeitskollegin kommt auch aus Moskau, für sie ist z.B. vollkommen klar das derzeitig eine Reise dorthin keine Option ist und auch sie hat dort noch einen Immobilienbestand. Die Entscheidung ob man dorthin reist ist sehr individuell, aber wer sich dafür entscheidet muss mit den Konsequenzen leben können. Dies kann bedeuten eingezogen zu werden, ein Entzug der dt. Staatsbürgerschaft lässt sich daraus aber noch lange nicht ableiten, dies sehe ich genauso wie du.

Ich schrieb ja auch prüfen. Wenn jemand nach Russland reist um einen todkranken Angehörigen zu besuchen und dann dabei unter Androhung von Straflager zum Dienst an der Waffe gezwungen wird, dann ist das sicherlich ein anderer Fall als der von mir geschilderte, in dem jemand ohne Not nach Russland zieht, weil er das aktuelle System da so toll findet. Da kann man dann nämlich durchaus die im von mir zitierten Paragraphen erforderliche Freiwilligkeit bejahen und dann führt das eben ggf. zum Verlust der Staatsbürgerschaft sofern die Person dadurch nicht staatenlos wird.


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