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Kontrollen (Corona)

Zoon, Mittwoch, 28.10.2020, 18:58 (vor 1269 Tagen) @ Foreveralone

Lies mal § 16 Abs. 3 und Abs. 4 Infektionsschutzgesetz. Dort ist ein Betretungsrecht verankert, um die Einhaltung von Maßnahmen überwachen zu können. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass hierdurch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) eingeschränkt wird.


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