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Lauterbach fordert Kontrollen in Privatwohnungen (Corona)

RE_LordVader, Mittwoch, 28.10.2020, 13:38 (vor 1269 Tagen) @ Mob-Jenson

Du verstehst Gesetze wirklich nicht, oder ist das billige Trollerei?

Selbstverständlich werden Grundrechte seit bestehen derselbigen eingeschränkt.
Und das geht such bereits in Artikel 2 des Grundgesetzes los...

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


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