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Lauterbach fordet Kontrollen in Privatwohnungen (Corona)

MSU242, Mittwoch, 28.10.2020, 16:11 (vor 1266 Tagen) @ Lutz09

Wäre nur konsequent. Öffentliche Einrichtungen leiden, aber Privatleute meinen ständig Halligalli in der Bude zu machen.

Natürlich ist das rechtlich wohl nicht umsetzbar, aber unrecht hat er trotzdem nicht.

Tatsächlich stecken sich die meisten im privaten Umfeld an. Bei Feiern und Zusammenkünften im Familienkreis und weniger im öffentlich kontrollierten Raum (wobei es hier auf Luft nach oben gibt, siehe Berlin und andernorts). Aber die Wohnung ist nicht irgendwas. Es gibt ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das den Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite gewährleistet. Wäre also verfassungswidrig und würde auch von Verwaltungsgerichten kassiert. Es müsste schon ein Gesetz erlassen werden, das dieses erlaubt.

Vor diesem Hintergrund ist Lauterbachs Vorschlag zwar verständlich aber auch ein bisschen wirr und realitätsfremd.

Tatsächlich muss dort, wo die Möglichkeit besteht, bei Missachtung der Regeln hart durchgegriffen werden. Des weiteren wäre es hilfreich, sich auf bundesweit einheitliche Regeln zu verständigen und auf solche, die einer gewissen Logik und Nachvollziehbarkeit nicht entbehren. Überzeugungsarbeit und eine klare Kommunikation bleibt wichtig. Genauso wie ein offener Diskurs.


Bereits jetzt sehen die Polizeigesetze der Länder ja durchaus Fälle vor, in denen Wohnungen von der Polizei betreten werden dürfen. Zumindest in NRW schließt das beispielsweise massiv ruhestörenden Lärm ein. Eventuell sind auch Kontrollen zur Auflösung von Partys breits möglich. Und falls nicht, müsste man die Gesetze halt erweitern.


Wenn klare Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass sich dort mehr Leute als erlaubt aufhalten, kann die Polizei wahrscheinlich kontrollieren. Ansonsten ist ja klar definiert, wann die Polizei eine Wohnung betreten darf.

Ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass man das Gesetz mal eben so wird erweitern können.

Faktisch geht von solchen Feiern eine Infektionsgefahr aus. Und diese Gefahr dürfte noch steigen, wenn die Anzahl der aktiven Fälle weiter zunimmt.


Das ist so leider.

So wie es jetzt ist, ist das schon ganz gut so.
Richterlicher Beschluss oder Gefahr in Verzug.

Wenn 15 Leute in einer Wohnung feiern und dabei nicht laute Musik hören oder rumgröhlen, hat die Polizei ja gar keinen Grund, da nachzusehen. Es sei denn, da schwärtzt einer an.
Und da sich ja alle freiwillig in die Situation begeben haben, ist ja da auch recht wenig mit Gefahr in Verzug oder so.
Zumal man ja gar nicht weiß, was los ist. Vielleicht waren alle bereits mal infiziert oder haben einen recht frischen Test gemacht und es besteht gar keine erhöhte Gefahr.
Da wird kein Richter dann sagen, geh da einfach rein. Und die Polizei kann auch nicht einfach mal so sagen, da ist gerade eine Straftat im Gange.

Jaja, wir haben ja alle nix zu verbergen. Aber wenn die Cops dann mal wegen eines Anfangsverdachts einfliegen, gar keiner in der Wohnung ist, dann aber den Joint oder was weiß ich was finden, dann ist das Geschrei wieder groß.


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