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Lauterbach fordet Kontrollen in Privatwohnungen (Corona)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Mittwoch, 28.10.2020, 10:22 (vor 1887 Tagen) @ Talentförderer
bearbeitet von Lutz09, Mittwoch, 28.10.2020, 10:28

Wäre nur konsequent. Öffentliche Einrichtungen leiden, aber Privatleute meinen ständig Halligalli in der Bude zu machen.

Natürlich ist das rechtlich wohl nicht umsetzbar, aber unrecht hat er trotzdem nicht.


Tatsächlich stecken sich die meisten im privaten Umfeld an. Bei Feiern und Zusammenkünften im Familienkreis und weniger im öffentlich kontrollierten Raum (wobei es hier auf Luft nach oben gibt, siehe Berlin und andernorts). Aber die Wohnung ist nicht irgendwas. Es gibt ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das den Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite gewährleistet. Wäre also verfassungswidrig und würde auch von Verwaltungsgerichten kassiert. Es müsste schon ein Gesetz erlassen werden, das dieses erlaubt.

Vor diesem Hintergrund ist Lauterbachs Vorschlag zwar verständlich aber auch ein bisschen wirr und realitätsfremd.

Tatsächlich muss dort, wo die Möglichkeit besteht, bei Missachtung der Regeln hart durchgegriffen werden. Des weiteren wäre es hilfreich, sich auf bundesweit einheitliche Regeln zu verständigen und auf solche, die einer gewissen Logik und Nachvollziehbarkeit nicht entbehren. Überzeugungsarbeit und eine klare Kommunikation bleibt wichtig. Genauso wie ein offener Diskurs.


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