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Lauterbach fordert Kontrollen in Privatwohnungen (Corona)

Ulrich, Mittwoch, 28.10.2020, 14:05 (vor 1276 Tagen) @ Philipp54

Ruhestörung war schon immer ein Grund, das die Polizei an der Haustüre klingelt.
Und jetzt kommen solche Fragestellungen auf ?
Also leise auf der Party sein und Alles gut?

Die Ruhestörung habe ich als ein Beispiel dafür gebracht, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung bei extremer Renitenz der Ruhestörer nicht verhindert, dass die Polizei in NRW die Wohnung betritt und den "Stecker zieht".

Natürlich benötigen alle Maßnahmen gegen Privat-Partys in Wohnungen eine gesetzliche Grundlage. Aber die dürfte zumindest teilweise bereits jetzt bestehen oder dort, wo es Lücken gibt, schnell zu schaffen sein.

Grundrechte muss man zudem immer gegeneinander abwägen. Und in der Pandemie-Situation geht es primär um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

In Artikel 13 (7) GG heißt es übrigens ausdrücklich:

"Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."


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