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Lauterbachäußerung (Corona)

RE_LordVader, Mittwoch, 28.10.2020, 13:59 (vor 2059 Tagen) @ simie

Das ist genau das verkürzende.
Der zweite Satz, der das direkt Klarstellt und eben ausführt, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nicht als Feigenblatt mißbraucht werden darf, sondern sie ebenso im Bedarfsfalle hinter anderen Rechten zurückstehen muss, wie auch bei anderen Gelegenheiten (also immer dann wenn die Polizei die Wohnung trotz der grundsätzlichen Unverletzlichkeit der Wohnung betritt).

Es ist doch wirklich immer so, dass Rechte, auch Grundrechte, miteinander abgewogen werden müssen. Kein Skandal zu sehen.

Der eigentliche Skandal ist dass die Welt das Interview so auf einen Satz heruntergebrochen hat, bis man es endlich falsch verstehen konnte... damit dann auch der gewünschte Sturm im Wasserglas losging und clicks generierte...


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