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Regeln - taggleich? (Corona)

pwow, Oberhausen, Freitag, 16.10.2020, 17:22 (vor 2184 Tagen) @ brummbaer

Die Gefährdungsstufen 1 und 2 müssen von der Kommune – soweit die entsprechenden Grenzwertüberschreitungen nicht bereits in den letzten Tagen offiziell festgestellt wurden – durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Die verschärften Schutzmaßnahmen greifen dann in der Regel ab 0.00 Uhr des Folgetages. (siehe Land.nrw Webseite)

Und zur Aufhebung ebenfalls von dort:
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.


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