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Tönnies hat wochenlang gegen die Hygiene-Verschärfungen in NRW verstoßen (Corona)

Trainingskiebitz, Block 36, Freitag, 19.06.2020, 23:11 (vor 1399 Tagen) @ Jurist81

Richtigerweise fehlt es schon an der Rechtsgutverletzung bei den Dritten.

Daneben werden etwaige öffentlich-rechtliche Vorgaben kein Schutzgesetz zugunsten der genannten Dritte sein (keine Eingrenzbarkeit, keine erkennbare individualisierte Schutzrichtung).

Auf Verschulden kommt es daher nicht an, dieses läge aber wohl in Form von (ggf grober) Fahrlässigkeit vor.

Ein Anspruch aus 826 ist vollkommen fernliegend, da Tönnies ja nicht einmal die Betroffenen eingrenzen kann.


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