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Tönnies hat wochenlang gegen die Hygiene-Verschärfungen in NRW verstoßen (Corona)

Ulrich, Freitag, 19.06.2020, 16:50 (vor 1400 Tagen) @ Jurist81

Unabhängig davon, ob man die Subunternehmer als Scheinselbstständige dem Unternehmen zu ordnen und irgendiwe hinbekommt, eine Kausalität zwischen Pflichtverstoß und Schaden darzulegen, scheidet ein solcher Anspruch auf Grund des Verschuldens aus.

Hier würde ein Vermögensschaden geltend gemacht. Einzig in Betracht kommende Anspruchsgrundlage ist hier § 826 BGB, bzw. theoretisch § 823 Abs. BGB iVm mit einem entsprechendem Schutzgesetz. Dies setzt eine vorsätzliche Handlung von Tönnies im Hinblick auf den Schaden voraus, die es wohl kaum gegeben hat und man selbst im unwahrscheinlichen Fall, das Tönnies die Infektionsausweitung zumindest billigend in Kauf genommen hätte, kaum beweisbar sein dürfte.

Danke.


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