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Thema: Werkverträge (Corona)

markus, Mittwoch, 17.06.2020, 16:24 (vor 1401 Tagen) @ Blarry

Hatte ich letztes Mal bereits angesprochen, als Werksvertäge hier Thema waren. Wie genau ein Werksvertrag bei Fließbandarbeit funktionieren soll. Ob der rumänische Arbeiter seine Schweinehälften mitzählt, und bei der 30.000sten, oder wie viele auch immer die da portionieren müssen, direkt alles stehen und liegen lässt und die Fabrik verlässt und nach Hause fährt? Kann ich mir kaum vorstellen, dass diese Art der Arbeit der rechtlichen Absicht hinter Werksverträgen entspricht.

Ja, das kann man durchaus in Frage stellen. Es reicht ja u.U. schon aus, wenn die Anweisungen von einem Tönnies Mitarbeiter kommen, oder die Mitarbeiter der Werkvertragsunternehmen am gleichen Band stehen wie die Festangestellten. Dann ist man recht schnell in dem Strudel drin: Scheinwerkvertrag = Arbeitnehmerüberlassung. Hat das jeweilige Unternehmen dann aber keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, ist das wiederum illegale Arbeitnehmerüberlassung mit der Folge, dass eine Festanstellung entsteht. Aber wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Diese Leute haben in der Regel weder eine Rechtsschutzversicherung noch sind sie Mitglied in der Gewerkschaft.


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