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Mafia in ganz, ganz groß ! (Sonstiges)

Wickiborusse, Dortmund, Samstag, 11.01.2020, 16:21 (vor 1567 Tagen) @ Ulrich

Die Aktion war - bei allem möglichen Unverständnis - keinesfalls völkerrechtswidrig. Viele hier gehen fälschlich davon aus, dass der „General“ Teil der regulären iranischen Armee war, die tatsächlich wohl vom Völkerrecht geschützt wäre.
Soleimani war der Chef der alKuds-Brigaden, die selbst hier in Deutschland als Organisation verboten und als Terrororganisation eingestuft sind.
Insofern bestand kein Unterschied zur Liquidierung von bin Laden oder als Bagdadi.


Das Völkerrecht schützt keinesfalls nur Kombattanten in einem Krieg.

Aber in einem regulären Krieg wäre er sehr wohl Kombattant gewesen.


Ja natürlich. Ich bestreite jedoch, dass Soleimani regulärer Kombattant war, weder im Frieden noch im Krieg. Er war Führer einer Terrororganisation und somit legitimes Ziel für eine Liquidierung. Ob diese sinnvoll war oder nicht, ist ja eine andere Diskussion.


Selbst die Mitglieder der Waffen-SS hatten im Zweiten Weltkrieg Kombattantenstatus.

Auch wenn sie nicht in die Kommandostrukturen der iranischen Armee, Luftwaffe und Marine eingebunden sind, so sind die Revolutionsgarden doch Teil der iranischen Streitkräfte. Dass sie darüber hinaus schon seit Jahrzehnten Repressionsorgan innerhalb des Irans und wesentlicher Motor des Terrors in der Region. Aber auch das legitimiert nicht die Exekution ihres Befehlshabers.

Außerhalb des schiitischen Lagers weint wohl niemand Qasem Soleimani eine Träne nach. Und auch innerhalb des Irans wurde er nicht nur geliebt, sondern teilweise auch gehasst. Aber die Militäraktion der USA hat das Potential, die Lage in der Region massiv zu destabilisieren. Im schlimmsten Fall könnte das ganze einen neuen Golfkrieg auslösen.

Auch wenn es zynisch klingen mag, in dem Zusammenhang hat der Abschuss des ukrainischen Passagierflugzeugs die Hardliner im Iran in die Defensive gedrängt. Dies könnte die Eskalationsgefahr zumindest kurzfristig dämpfen.

Mit der Waffen-SS hast du zweifellos Recht. Wobei ich den Kombattanten-Status für Mitglieder der Totenkopfverbände bestreiten würde (in der alKuds wird es sicherlich vergleichbares geben, wenn natürlich nicht in dem Ausmass). Wenn wir die Organisation der alKuds mit der SS vergleichen, komme ich zu dem Schluss, dass Soleimani Führer beider Verbände gewesen ist und somit einem Himmler ähnlich.
Wenn wir das ganze umdrehen und Soleimani den Kombattantenstatus zugestehen, wäre das ganze meines Erachtens
ebenfalls rechtlich gedeckt, da sich beide Länder zwar noch nicht im offiziellen Kriegsstatus befinden, aber definitiv in einem kriegsähnlichen Konflikt, den das Völkerrecht auch kennt. Völkerrechtswidrig war dann sicherlich der Ort des Anschlages in einem „neutralen“ Staat.
Wie auch immer. Mit deinen Schlussfolgerungen liegst du natürlich richtig. Ob die Liquidierung Soleimanis klug war, kann erst die Zukunft zeigen.


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