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[Politik] Irak 2020 (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Samstag, 11.01.2020, 01:44 (vor 1561 Tagen) @ Wickiborusse

Da wäre zum einen ein kriegerischer Akt auf dem Territorium einer fremden Nation ohne deren Erlaubnis, zum anderen die Tötung eines fremden Diplomaten / Generals (als was man ihn nun sehen möchte) außerhalb von Kriegszeiten. Innerhalb des Völkerrechts würde man sich nur bewegen, wenn tatsächlich ein unmittelbarer Angriff oder Terrorakt durch den Heini bevorstehen würde. Dass das so ist behaupten die Amerikaner, Beweise haben sie nicht geliefert. Damit kann man sich hier auch nicht auf die Selbstverteidigung berufen, die eben dieses Recht außer Kraft setzen würde. Ich finde der Artikel hier von der BBC fasst die rechtliche Situation ganz gut zusammen - nur die Tötung, nicht den Angriff auf dem Boden einer souveränen Nation, die halt so oder so völkerrechtlich verboten ist: https://www.bbc.com/news/world-51007961


Ob die Maßnahme Trumps von den amerikanischen Gesetzen UND! den präsidialen executive powers abgedeckt war ist im Übrigen zweifelhaft. Ich hatte das vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben: Die gesamte Exekutiv-Macht des US Präsidenten für Drohnenangriffe basiert auf dem "Authorisation for the Use of Military Force Act" von 2002. Dieser erlaubt den USA Terroristen, die mit 9/11 in Verbindung stehen, entsprechend zu beseitigen. Selbst die Experten aus dem Pentagon haben aber noch vor einigen Monaten gesagt, dass bezweifelt werden darf, dass man diesen Act auf auch den Iran und seine Vertreter anwenden kann.

Alles in allem ist es wo kein Kläger da kein Richter Situation. Selbst die Demokraten sind nicht so dumm Trump deswegen juristisch an den Karren zu fahren. Die haben mit dem Impeachment schon genug Druck und Zustimmung verloren. Den US Präsident in Contempt zu bringen, für etwas, das auf breite Zustimmung in der Bevölkerung stößt, wäre politischer Selbstmord.


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