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Merz nicht im 1. Wahlgang als Kanzler gewählt (Politik)

Ghombre, Mittwoch, 07.05.2025, 13:05 (vor 221 Tagen) @ Ulrich

Wie, wenn nicht übers Knie gebrochen, würdest du es bezeichnen, wenn man eine Wahlrechtsreform nur mit den Stimmen der aktuellen Regierungskoalition verabschiedet, die wundersamerweise vor allem der größten Oppositionspartei "wehtut"? Das Wahlrecht sollte nun wirklich nicht zum Spielball der jeweiligen Regierung werden, die sich so ein besseres künftiges Wahlergebnis zu sichern versucht. Ein Konsens bei derart weitreichenden Entscheidungen wäre wirklich wünschenswert gewesen.


Das ist definitiv falsch. CDU und CSU haben genau so viele Mandate im Bundestag erhalten, wie ihnen laut Zweitstimmenergebnis zustanden. Hätte man beispielsweise den Vorschlag der Union aus der schwarz-roten Koalition umgesetzt, der eine Deckelung der Ausgleichsmandate vorgesehen hatte, dann hätte man die SPD systematisch benachteiligt. In fast allen Szenarien hätte sie im Bundestag prozentual weniger Mandate bekommen, die ihr laut Zweitstimmenergebnis zugestanden hätte.

Pardon, ich vergaß, dass ich es mit dem inoffiziellen SPD-Sprecher zu tun habe, da sind jegliche Entscheidungen natürlich sakrosankt. Natürlich hat die Union die Mandate entsprechend ihres Zweitstimmenanteils erhalten, aber wie der Name bereits sagt, sind es die Zweitstimmen, es gibt also auch noch die Erststimmen. Solange es diese gibt, ist es eine gewisse Entwertung, wenn diese nicht überall zum Zug kommt. Und das trifft aktuell primär die Unionsparteien sowie die AfD im Osten, da anders als früher die SPD kaum noch Direktmandate erringt. Das mag sich in Zukunft wieder ändern oder Grün noch viel mehr Direktmandate in urbanen Räumen erringen, so dass sie dann ebenfalls vom neuen Wahlrecht ein wenig gekniffen sind.
Du ignorierst aber gekonnt den Punkt, dass abgesehen von einer Reduzierung insg. und damit einer Verringerung der Mandate über die Parteigrenzen hinweg nach aktuellem Stand nun einmal primär die Union von der Wahlrechtsreform im vorher/nachher-Vergleich betroffen ist – gegen die systematische Benachteiligung der SPD beim Gegenvorschlag hast du dich ja ebenfalls verwahrt. Und da setzt meine Kritik an: das Wahlrecht sollte nicht zum Spielball der jeweiligen Mehrheiten werden, sonst haben wir irgendwann unsägliche US-Verhältnisse à la Gerrymandering.

Ob Karlsruhe neben der 5%-Sperrklausel auch bei einer verringerten Anzahl von Direktmandaten und dafür dem Entfall von Ausgleichsmandaten bei dem inzwischen 5–7 Parteiensystem (je nachdem was mit FDP und BSW passiert) nicht zur Wahrung stabiler politischer Verhältnisse die reine Existenz von Überhangmandaten zulassen würde?


Sorry, aber jetzt wird es abstrus.

Was ist daran abstrus? So einen Fetisch wie du es annimmst hat das BVerfG nicht für die reine Lehre einer Zweitstimme. Der Gesetzgeber hat innerhalb der Grenzen des GG einen weiten Spielraum, sich auch für andere Wahlmodelle zu entscheiden. Außer "Weimar" gibt es auch kein tragfähiges Argument für eine 5%-Klausel, die im aktuellen Bundestag 13,7% aller gültigen Stimmen unberücksichtigt lässt. Woher du da die Sicherheit nimmst, apodiktisch etwas als abstrus abzutun, erschließt sich mir in einem Diskussionsforum nicht.


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