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Merz nicht im 1. Wahlgang als Kanzler gewählt (Politik)

Ulrich, Dienstag, 06.05.2025, 13:34 (vor 222 Tagen) @ Ghombre

Dank der übers Knie gebrochenen Wahlrechtsreform kann man den Passus auch bald getrost in die Tonne kloppen. Denn da die direkt gewonnenen Wahlkreise nicht mehr automatisch einen Sitz im Bundestag bedeuten, ist umso mehr allein die Liste maßgeblich. Und da darf man davon ausgehen, dass bei der Liste eben nicht die einzelnen Abgeordneten (bis wohin auch immer die Liste zieht) mit ihren individuellen Positionen gewählt wurden, sondern die Partei, auf deren Ticket sie fahren.
Neben der Fraktionsdisziplin ein weiterer Sargnagel für die Existenzberechtigung des freien Mandats.

Die Wahlrechtsreform war nicht "über das Knie gebrochen". Man hat schlicht unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder wächst der Bundestag deutlich - und vor der jeweiligen Wahl nicht kalkulierbar - durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Oder man deckelt die Ausgleichsmandate - und muss damit rechnen, dass das von Karlsruhe kassiert wird. Oder man geht hin, und bricht mit dem Automatismus, dass jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag einzieht.

In Deutschland ist das Zweitstimmenergebnis maßgeblich für die Sitzverteilung zwischen den einzelnen Parteien. Und es ist bereits mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden, dass diese Zweitstimme überall in Deutschland das gleiche Gewicht haben muss. Zudem ist das neue Wahlrecht mittlerweile von Karlsruhe grundsätzlich bestätigt worden.


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