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Woher hat er das? (Politik)

TerraP, Köln, Dienstag, 06.05.2025, 13:22 (vor 223 Tagen) @ Gargamel09

Artikel 63 des Grundgesetzes besagt: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Der Bundestag befindet sich zwar immer noch in derselben Sitzung und kann in dieser Friedrich Merz in einem weiteren Wahlgang mit absoluter Mehrheit zum Bundeskanzler wählen. Er kann aber nicht abermals über den entsprechenden Vorschlag des Bundespräsidenten abstimmen. Vielmehr müsste diesmal die Unionsfraktion – allein oder gemeinsam mit der SPD – Merz vorschlagen.
Theoretisch können auch andere Kandidaten vorgeschlagen werden. Jeder weitere (oder neue) Wahlvorschlag müsste von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet werden oder von einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Parlaments umfasst.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/merz-scheitert-im-ersten-wahlgang-was-das-grundgesetz-jetzt-vorsieht-110458522.html


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