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Merz nicht im 1. Wahlgang als Kanzler gewählt (Politik)

Gargamel09, Dienstag, 06.05.2025, 12:15 (vor 222 Tagen) @ Kutte92-

Sehe ich anders. Beide Parteien haben sich dafür ausgesprochen, eine Regierungskoalition zu bilden. Und das in dem Wissen, dass diese Regierung von einem Kanzler Merz geführt wird. Dann haben in meinen Augen die Abgeordneten von CDU und SPD diesen Parteiwillen auch so umzusetzen.


Nein. Das ist klar im Grundgesetz geregelt. Das freie Mandat der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist dort klar geregelt.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2:

"Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Es hat jeder Abgeordnete das Recht, einem Kanzler Merz seine Stimme zu verweigern. Und dafür gibt es leider auch gute Gründe.

Die AfD sagt Danke an die SPD und CDU Mitglieder, die ein Scheitern der Koalition gleich zu Beginn in Kauf nehmen.

Sollte es zu Neuwahlen kommen, weiß ich nicht, ob ich wählen gehen würde, das Kasperltheater ist nun wahrlich peinlich, die haben einen Koalitionsvertrag, den alle Mitglieder zugestimmt haben inkl. Merz als Kanzler (wie auch immer man zu ihm stehen mag) und dann veranstalten die sowas - erinnert an die USA, bei der Wahl des Speakers.


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