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Spiegel: Saudi-Arabien hat Deutschland drei mal vor Taleb A gewarnt (Politik)

Ser Pounce, Samstag, 21.12.2024, 16:29 (vor 360 Tagen) @ simie

Das hat nichts mit erbärmlich zu tun, sondern mit der rechtlichen Lage.
Ist im übrigen nicht nur auf Deutschland beschränkt sondern ein genereller Umstand.

Für Nichtstaatsbürger/Nichteinwohner gelten halt jeweils die Beschränkungen nicht. Die darf man schlicht stärker ausspähen, als die eigenen Bürger bzw. Einwohner.
Demnach ist man auf gegenseitige Warnungen angewiesen.

Dein Argument soll also sein, dass die rechtliche Lage sich so darstellt, dass Behörden nichts unternehmen können, wenn ein konkreter Verdacht (eine einzige Untertreibung in diesem Fall) vorliegt, ein Mensch mehrfach seine Tat ankündigt und andere Menschen und ausländische Behörden mehrfach vor ihm warnen?

Warum versucht du hier, uns für dumm zu verkaufen? Natürlich gibt es die rechtliche Lage her, solche Menschen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beobachten. Dazu bräuchte es nicht mal eine Verschärfung, das können die Behörden bereits nach den bereits bestehenden Gesetzen und einem "erhöhten Verdachtsgrad" tun (siehe § 100a).


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