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Täter ein wirrer "Antiislamist"? (Politik)

Ulrich, Samstag, 21.12.2024, 08:45 (vor 360 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

Bzgl. Prävention gebe ich Dir vollkommen Recht! Und wenn ich nochmal darüber nachdenke gehört es zur Einordnung natürlich ebenfalls dazu. Für direkt Betroffene im besonderen. Von geistiger Verwirrung und Handlungen im Affekt abgesehen (im Allgemeinen, d.h. “bei so einer Tat”) fehlt mir allerdings die Fantasie für mildernde Umstände.

Im Verfahren dürfte es wohl nur darum gehen, ob der Mann (voll) schuldfähig ist. Die Frage ist, Forensik oder normaler Strafvollzug. Erstere kennt er aus seiner beruflichen Tätigkeit.


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