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Da macht die AFD tatsächlich sinngemäß den Mephistopheles (Politik)

Ulrich, Sonntag, 30.04.2023, 08:29 (vor 381 Tagen) @ Scherben

Ich verstehe die Logik nicht. Wegner hätten im dritten Wahlgang doch auch die 71 Stimmen aus dem ersten Wahlgang gereicht.

Auch wenn die übrigen Abgeordneten mit nein gestimmt hätten?


Nach meinem Verständnis ist das nicht ganz klar. In Schleswig-Holstein soll sowas schon passiert sein. Hatte ich hier bei Twitter mal gefunden. Ist zwar von 1951, aber die Regeln sind im Kern m.W. immer noch dieselben.

https://twitter.com/mq86mq/status/1222171062223474689


In Berlin ist es anders. War heute Nachmittag Thema in den Medien.


Okay. Danke.


Habe noch einmal im Ticker des Tagesspiegel nachgeschlagen, ganz unumstritten ist es wohl doch nicht.

"Im Parlament ist man sich offenbar nicht einig, mit welcher Mehrheit ein Regierender Bürgermeister im dritten Wahlgang gewählt wird. Die Landesverfassung ist nicht ganz eindeutig, weil sie offenbar von mehreren Kandidaten und einer einfachen Mehrheit ausgeht. Die Haltung des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses dazu ist – auf mehrfache Nachfrage – jedoch klar: Wegner braucht mehr Ja- als Nein-Stimmen. Sonst könnte ein Kandidat ohne Gegenkandidat zum Beispiel schon mit einer Stimme gewählt sein. Offenbar wird diese Auslegung aber angezweifelt."

https://www.tagesspiegel.de/berlin/liveblog/live-blog-zur-berliner-burgermeisterwahl-wegner-sieht-bei-zu-vielen-cdu-abgeordneten-verdacht-auf-nein-stimmen-97...


Die Landesverfassung Berlins ist an dieser Stelle wortgleich zu jener in Schleswig-Holstein, und der fragliche Passus war dort bereits 1951 so implementiert. Insofern verstehe ich, dass da ein gewisser Zweifel herrscht.

Die Interpretation des Wissenschaftlichen Dienstes halte ich für nachvollziehbar. Aber trotzdem wäre es, wäre die Situation eingetreten wohl mit Sicherheit zu einer neuen Klage vor dem Landesverfassungsgericht gekommen. Hätte irgendwie zu der verkorksten Situation gepasst.
:-/


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