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Thüringen (Politik)

Scherben, Kiel, Dienstag, 14.02.2023, 12:03 (vor 454 Tagen) @ Jurist81

Das sind doch argumentative Taschenspielertricks, die sich allein dadurch ergeben, dass die drei Parteien in R2G ähnlich stark sind.


Sind es. Schließlich kommen auch Schwarz-Grün, Schwarz-Rot oder difuse andere Konstellationen auf mehr als 50% der Sitze. Ergbit sich daraus für jede Konstellation ein Regierungsauftrag?

Ich halte die Frage grundsätzlich für falsch gestellt, weil unser Parlamentarismus sowas wie einen Regierungsauftrag gar nicht kennt. Wenn eine der drei möglichen Varianten (R2G, Schwarz-Rot, Schwarz-Grün) eine Koalition bilden kann, dann kann und darf sie regieren. Ich finde die umgekehrte Frage eigentlich fast interessanter: Warum sollte eine amtierende Regierung, die trotz Verlusten weiterhin eine komfortable Mehrheit besitzt, eigentlich nicht weiterregieren, wenn sie das will? Für mich ist das bundesdeutsche Normalität, x-fach exerziert.


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