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Gerichtsbeschluss gegen Gas- und Stromdiscounter (Politik)

Ulrich, Dienstag, 30.08.2022, 11:35 (vor 1264 Tagen) @ Rupo

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Laut Gerichtsbeschluss ist es dem Unternehmen nun untersagt, »während des vereinbarten Zeitraums der Preisfixierung einseitig eine Erhöhung des Strom- und/oder Gaspreises mitzuteilen, wenn die angekündigte Strom- und/oder Gaspreisänderung die Kosten für die Energiebeschaffung umfasst.
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https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gerichtsbeschluss-im-fall-extraenergie-preiserhoehungen-des-energiediscounters-sind-unwirksam-a-4bced223-2183-45f9-...

ach guck mal....naja werden dann halt jetzt durch die GU *gerettet*

Das ist ein kein seriöser Versorger. Ein extrem schmieriger Laden mit einem Chef, der bereits in Großbritannien für ein sehr unsauberes Geschäftsgebaren bekannt war. Man hat noch deutlich nach der Invasion Russlands in der Ukraine neue Verträge mit einer langen Laufzeit abgeschlossen. Und nachdem man die Kunden an der Angel hatte, hat man mit der Begründung "Störung der Geschäftsgrundlage" (§313BGB) versucht, die Preise drastisch zu erhöhen. Angeblich seien "Unvorhersehbare, schwerwiegende Situationen" entstanden. Das hätte vermutlich gezogen, wenn die ursprünglichen Verträge vor Kriegsausbruch geschlossen worden wären. Aber so sieht das ganze komplett vorgeschoben aus, das riecht nach versuchter Abzocke.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Laden jetzt Insolvenz anmelden würde.


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