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MPK-Beschlüsse vom 10. August (Corona)

markus, Dienstag, 10.08.2021, 22:14 (vor 1592 Tagen) @ Mclovin09

Ich frage mich, wo all eure Herleitungen und Befürchtungen in den Beschlüssen zu finden sind. Bezüglich Feiern ist beschlossen worden, dass mit den lokalen Gesundheitsämtern Hygienekonzepte abzustimmen sind. Wie die dann genau aussehen und wie man die einzelnen Gefahren gewichtet, das hängt doch von den Gegebenheiten vor Ort ab. Wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen eingeladen werden, kann auch das Teil des Konzepts sein und es werden dafür andere Dinge wie Singen und Tanzen ermöglicht. Das ist dann individuell abzustimmen, zumindest würde ich den Beschluss so definieren.


Weiter oben hat John dir das beantwortet.

Woher hast du das mit dem Hygienekonzept für private Feiern? https://www.land.nrw/corona es gilt schon vielerorts Inzidenzstufe 2, Partys sind dann nicht erlaubt!

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist bis zum 19.08 gültig! Bei Inzidenzstufe 3, die Stand jetzt ab da wieder möglich wäre, aktuell ist sie ja ausgesetzt, wären dann auch für geimpfte keine privaten Veranstaltungen mehr erlaubt.
Man kann nur hoffen, das die bis spätestens 19.08 diese Verordnung überarbeiten, ansonsten wird das vor Gericht hoffentlich auseinander genommen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung basiert auf ältere Beschlüsse. Heute sind neue Beschlüsse gefasst worden, die von den Ländern in neuen Verordnungen eingetütet werden müssen. Die Vorgabe zum Hygienekonzept steht in Punkt 6.


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