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„Das mit dem Social Distancing ist hier noch nicht angekommen“ (BVB)

Zoelibert, Samstag, 14.03.2020, 19:34 (vor 2374 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von Zoelibert, Samstag, 14.03.2020, 19:48

Vorsteuer war vor kurzem fällig. Die kriegt er wohl kaum zurück.


Er kann sich aber anpassen lassen für die kommenden Einkommensteuervorauszahlungen am 10.6., 10.9. und 10.12., das geht formlos.

Unabhängig davon, ob einem Herabsetzungsantrag für die ESt-Vorauszahlungen ohne Weiteres zugestimmt wird, würde Dir das ohnehin erst ab Juni etwas Liquidität (relational zu den laufenden Kosten wohl in kaum nennenswerter Höhe) verschaffen. Des Weiteren haben die meisten (selbstständigen) Kleinbetrieb(l)e(r) ohnehin keine großen ESt-Vorauszahlungen zu leisten, sondern kämpfen neben den laufenden Betriebskosten eher mit der USt und vor allen Dingen (wenn man sich nicht selbst im Rahmen einer Kapitalgesellschaft anstellt) mit den eigenen Sozialabgaben.

Bei uns geht gerade vielen kleineren Handwerker- und Gastrobetrieben gehörig der Kackstift - und die haben in den teilweise hart umkämpften Branchen ohnehin genug Nüsse zu knacken.


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