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Verstehe es nicht... (BVB)

CrimsonGhost, Freitag, 13.03.2020, 18:29 (vor 2375 Tagen) @ Talentförderer

Doch kann er. Ich bekomme für Kinderbetreuung unbezahlten Urlaub. Dass kann ich mir aber nicht leisten.

Das wäre aber nicht willkürlich die Gehaltszahlung einstellen, sondern du bekommst unbezahlten Urlaub und musst dafür auch nicht arbeiten.

Ein Arbeitgeber kann den Mitarbeiter aber nicht gegen dessen Willen in unbezahlten Zwangsurlaub schicken. Und der Arbeitgeber darf auch nicht vorschreiben, wo sich der Mitarbeiter in seiner Freizeit aufzuhalten hat.


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