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Verstehe es nicht... (BVB)

Litze, Freitag, 13.03.2020, 22:05 (vor 2374 Tagen) @ MDomi

Aus der Pressemitteilung des Land NRW:

Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.


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