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Heutige Spiegel Printausgabe (BVB)

Franke, Samstag, 14.03.2020, 15:12 (vor 2374 Tagen) @ Chrisha09

Richtig wie bei meiner Frau. Ich habe ein 4 jähriges Kind und habe das Glück das sich meine Frau und meine Schwägerin abwechseln werden bei der morgendlichen Kinderbetreuung.

Wäre dies nicht so möglich, hätte meine Frau kündigen müssen, da ihr Arbeitgeber angekündigt hat, dass Arbeitszeiten nicht geändert werden und keine Kinder mit zur Arbeit gebracht werden dürfen.


Und wer auf seinen gesetzlichen Anspruch (fünf Tage frei für Kinderbetreuung) besteht, hat keine Zukunft im Unternehmen.

Ich denke es werden so einige schwimmen, sollte dieser Zustand lange anhalten.

Im übrigen ist mein Arbeitgeber kein bisschen kulanter.


Wer das Unternehmen nicht wechseln kann und sich nicht zumindest anonym an die Behörden wendet, dem bleibt nur die innere Kündigung.


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