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Eine Nationalität hat man nicht im Blut (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Freitag, 02.03.2018, 21:47 (vor 3063 Tagen) @ Nolte

Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, verlieren grundsätzlich ihr Wahlrecht in dem Sinne, dass sie nur wahlberechtigt sind, soweit sie sich vor der Wahl durch gesonderten Antrag in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen haben. Hierbei wird unter anderem die Betroffenheit von den politischen Verhältnissen überprüft. Soweit diese nicht vorliegen, erfolgt keine Eintragung...
Also ist die bereits aktuelles Recht in Deutschland. Wenn man den deutschen Pass hat, aber nie länger als 3 Monate in Deutschland gelebt hat oder dieser Aufenthalt über 25 Jahre her ist, ist man unter keinen Umständen wahlberechtigt.

Will damit aber nur sagen, dass das die Entscheidung jedes Landes selbst ist, inwiefern im Ausland Lebende die Politik des Landes mitbestimmen können/sollen dürfen.


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