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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 28.02.2017, 18:29 (vor 2614 Tagen) @ Paolo

Ich erkenne den Unterschied natürlich. Und die gleiche Strafe darf es dafür auch nicht geben. Frage mich gerade, welche Strafe jemand bekommt, der einen Fahrradfahrer tot fährt, weil er ihm die Vorfahrt nimmt...Das kann ja unter blöden Umständen mal passieren... Weißt du das?

Es gibt den Rahmen bis 5 Jahre Haft. Üblich sind Bewährungsstrafen, insb. wenn keine besonderen negativen Umstände dabei sind. Hier geht man davon aus, dass alles andere ein zweites Leben zusätzlich kaputt machen würde und eine sehr gute Sozialprognose vorhanden ist. Fahren ohne Führerschein macht es natürlich schwerer eine Bewährung zu machen.

Ohne Bewährung wären 5 Jahre bei normaler Führung maximal 4 Jahre Haft. Mir persönlich reicht das bei solchen Typen nicht. Die haben explizit keinen Respekt vor dem Gesetz, der Polizei oder sonstwas. Die werden aus dem Knast kommen und direkt in ihr altes Umfeld gehen und ihr Auto wieder haben wollen.

Gibt es kein Zwischending zwischen fahrlässiger Tötung und Mord? das wäre wohl hier angebracht. Auch was die Bestrafung angeht. Lebenslang erscheint mir schon krass, wobei ich es aus Sicht der Opfer irgendwo auch begrüßen würde. Aber aus gutem Grund werden Gerichtsverhandlungen nicht von den Betroffenen selbst geführt und vor allem entschieden.

Es gibt kein Zwischending das hier Anwendung finden kann. Vorsätzliche Tötung wäre zwar vom Strafmaß dazwischen, ist aber nicht anwendbar.

Lebenslang ist eine sehr klare Botschaft, von mir aus auch gerne Arbeitslager. Ich habe da null Mitleid, sehe null Sozialprognose und habe nicht das Gefühl, das dem Land ein Verlust geschieht.


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