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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

Jurist81, Dienstag, 28.02.2017, 17:16 (vor 2615 Tagen) @ simie

Nicht nur als Laie kann man den 211 als problematisch und unlogisch empfinden. Das geht auch vielen Juristen so. Der ist einfach ein Fremdkörper.

Nur weil ihr Strafrechtler nicht damit zurecht kommt, dass eine Qualifikation vor der Grundnorm steht und ihr euch darüber streiten müsst, ob es ein eigenständiges Delikt ist.

Wenn man den Nazi-Pathos aus den objektiven Merkmalen ("Heimtücke")streicht oder derart einschränkt, wie die Rechtsprechung des seit Jahrzehnten tut, ist § 211 StGB doch eigentlich ganz gut gebrauchbar- zumindest aus Sicht eines Zivilisten.


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