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Warum das Raser-Urteil problematisch ist (Fußball allgemein)

Matze0989, Schwoabäländle, Dienstag, 28.02.2017, 10:22 (vor 2586 Tagen) @ stfn84

Wenn dieses Urteil von der nächsthöheren Instanz kassiert/revidiert wird, zeugt es doch eher davon wie gut unser Rechtsstaat funktioniert als dass man daraus ein Justizversagen stricken könnte.

Voll und ganz meine Meinung, dass dies eigentlich das Vertrauen stärken sollte. Im Volksmund wird aber doch zu häufig ein Aufheben in der nächsten Instanz als "Fehler" der Vorinstanz betrachtet. Dass dies aber lediglich auf einer anderen Rechtsauffassung und möglicherweise auf einer gut vertretbaren beruht, kommt in der Regel zu kurz und ist einem juristischen Laien aus nachvollziehbaren Gründen durchaus auch nur schwer erklärbar (weiß ich aus eigener, mehrfacher Erfahrung).

Die Abgrenzung im vorliegenden Fall ist die ewig umstrittene Frage, wo hört "bewusste Fahrlässigkeit" (Strafbarkeit nur wegen Fahrlässigkeit) auf und fängt "bedingter Vorsatz" (Strafbarkeit wegen einer vorsätzlichen Tat) an. Bedingter Vorsatz (was als Vorsatz im Strafrecht grds. ausreichend ist) wird allgemein als "billigend in Kauf nehmen" definiert. Von dem her sehe ich das anders als der Artikel im Tagesspiegel. Man kann durchaus durch Zufall zum Mörder werden, wenn man die Möglichkeit bzw. hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Zufalls erkennt und eben billigend in Kauf nimmt.
Richtig finde ich aber auch, dass die Tatbestände des Totschlags und des Mordes aus dem im Artikel hervorgehenden Gründen dringend einer Reform bedürfen. Das würde auch die Relevanz der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit erheblich reduzieren und die Einzelfallgerechtigkeit stärken.


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