schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

simie, Krefeld, Dienstag, 28.02.2017, 10:58 (vor 2611 Tagen) @ simie

PS.: Du hattest ja auch nach den Unterschieden gefragt: Lebenslang bedeutet mindestens 15 Jahre Haft. Nach 15 Jahren kannn ein Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung gestellt werden. Eine Verurteilung zu 15 Jahren Haft heisst, dass eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haft durchaus möglich ist (rein theoretisch sogar nach der Hälfte der Haftzeit, das ist aber sehr unwahrscheinlich).


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1232366 Einträge in 13668 Threads, 13771 registrierte Benutzer Forumszeit: 23.04.2024, 09:24
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln