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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

Kulibi77, Dienstag, 28.02.2017, 11:11 (vor 2613 Tagen) @ Paolo

Fahrlässigkeit = der Täter kennt die Gefahr, aber glaubt nicht an ihre Verwirklichung

Eventualvorsatz = der Täter kennt die Gefahr, und nimmt deren Verwirklichung in Kauf

Bei so einer heiklen Frage nach der inneren Motivation des Täters kann man aber nicht nur darauf vertrauen was der uns dann berichtet zu seinem Vorteil im Gerichtssaal, sondern muss die objektiven Tatumstände betrachten.

Ist es realistisch dass der Täter wirklich ganz fest glaubte es wird garantiert schon nix passieren wenn er mit 170 mehrere rote Ampeln in einer Großstadt überfährt? Dafür hat das Gericht die Umstände (Rote Ampeln/Geschwindigkeit) und den Charakter der Angeklagten gewürdigt. Schließlich wurden tagelang nur Zeugen vernommen die aufklären sollten wie die beiden so ticken. Und obwohl es Freunde und Verwandte waren ergab sich insgesamt kein Charakterbild zu ihrem Vorteil...


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