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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

Yiruma, Dienstag, 28.02.2017, 09:15 (vor 2615 Tagen) @ AdamSmith

Es ist kein Problem des Mordparagraphen, denn die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit muss bei mehr oder weniger jedem anderen Delikt auch vorgenommen werden. Hätte das Opfer im vorliegenden Fall beispielsweise überlebt, hätte man sich genauso fragen müssen, ob es eine vorsätzliche Körperverletzung war. Der Unterschied ist vor allem, dass man als Mörder erst mal lebenslang in den Bau wandert.


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