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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

OliJ, BV, Dienstag, 28.02.2017, 09:34 (vor 2613 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

Spannend finde ich dann die Frage, ob dem obigen Raser - sofern kein Unfall passiert waere - trotzdem bedingter Vorsatz nachgewiesen werden koennte. Und wuerde das bedeuten, dass extremen Rasern ein Toetungsversuch angelastet werden kann?

Das müsste ja dann "bekannt" sein. Also es müsste per Video z.B. aufgenommen worden sein und ob ein Tötungsversuch usw....uff. Da wage ich mich nicht ran.


Wenn es hier "nur" einen Unfall gegeben hätte und niemand dabei getötet worden wäre fände ich es trotzdem extrem wichtig, dass hier mal bedingter Vorsatz "ausgeurteilt" wird.
Die Konsequenzen wären dann für die Fahrer nämlich endlich mal andere.
Was passiert denn wenn ich mit 140 km/h gegen ein Haus fahre in einer Stadt?
Jo, mein Auto ist platt und das Haus schwer beschädigt.
Die Kaskoversicherung bezahlt mein Kfz nicht ok und weiter? Führerschein evtl. weg + Bußgeld aber sonst? Nix.
Wenn bedingter Vorsatz mal ausgeurteilt werden würde, dann müsste derjenige nämlich auch noch die Kosten für das Haus tragen bzw. für die ganzen angerichteten Schäden und könnte sich nicht brav zurücklehnen und sagen "meine liebe Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - bezahle es".
Das müsste diese ja sonst auch brav tun und könnte nicht regressieren.


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