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FAZ: Ein Auto als Mordwaffe (Fußball allgemein)

Ulrich, Montag, 27.02.2017, 22:30 (vor 2614 Tagen) @ Thor

§ 211 StGB
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

So ungefähr müsste das sein. Ich denke, wer mit 160km/h durch die Innenstadt rast, weiß was passieren kann. Selbstüberschätzung und komplette Idiotie und Dummheit schützen vor Strafe in der Regel nicht.

Das dürfte in der Tat der Kern der Begründung des Gerichts sein. Völlig abwegig erscheint sie mir als Nicht-Juristen nicht. Ob sie aber auch in der nächsten Instanz trägt bleibt abzuwarten.


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